HomePodologische PraxisKassenzulassung
PODOLOGIN MIT KASSENZULASSUNG
2001 wurde ein Podologengesetz eingeführt, das die klare Abgrenzung zwischen der medizinischen Fußpflege und der kosmetischen Fußpflege definiert. Eine Praxis für Podologie / medizinische Fußpflege muss genau festgelegte Kriterien erfüllen, um eine Krankenkassenzulassung zu erlangen und zu behalten. Dazu gehören neben Behandlungs- und Ausbildungstandards (Führung der Praxis durch einen staatlich geprüften Podologen), auch räumlichen Kriterien und Praxisstandards. Und nicht zuletzt Hygienestandards.
Die Adrijana Podologie ist zur direkten Abrechnung der podologischen Leistungen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen berechtigt.
Die Podologische Therapie ist verordnungsfähig, wenn ein diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie ohne Hautdefekt vorliegt. Ziel ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut und Zehennägel. Hierfür benötigen Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung (Privatpatienten ein Rezept).
ZUZAHLUNGEN
Wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse bekommen haben, dann ist die Behandlung kostenfrei. Andernfalls müssen Sie 10 Euro Rezeptgebühr (i.d.R. für 3 Behandlungen) bezahlen und für jede Behandlung anteilig 10% der Behandlungskosten übernehmen.
ÖFFNUNGSZEITEN
- Montag08:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Dienstag08:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Mittwoch08:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Donnerstag08:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Freitag08:00 Uhr – 17:00 Uhr
- SamstagGESCHLOSSEN
- SonntagGESCHLOSSEN